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   KG, 27.06.2005 - 12 W 31/05   

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https://dejure.org/2005,3806
KG, 27.06.2005 - 12 W 31/05 (https://dejure.org/2005,3806)
KG, Entscheidung vom 27.06.2005 - 12 W 31/05 (https://dejure.org/2005,3806)
KG, Entscheidung vom 27. Juni 2005 - 12 W 31/05 (https://dejure.org/2005,3806)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für Massegläubiger; Zumutbarkeit der Aufbringung von Prozesskosten; Begriff des "wirtschaftlich Beteiligten"

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    InsO § 55; ; ZPO § 116; ; ZPO § 116 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 567

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 55
    Keine Gewährung von Prozesskostenhilfe für Massegläubiger i.S.d. § 55 InsO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zumutbarkeit von Prozesskosten für Massegläubiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 2031
  • AnwBl 2006, 62
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 13.10.1994 - 3 W 49/94
    Auszug aus KG, 27.06.2005 - 12 W 31/05
    Diese Definition des BGH erfasst Insolvenz- und Massegläubiger gleichermaßen (OLG Celle, ZIP 1994, 1973, 1974).

    Eine darüber hinaus gehende Priviligierung von Massegläubigern erscheint jedoch sachlich nicht gerechtfertigt (im Ergebnis ebenso OLG Celle, ZIP 1994, 1973, 1974; OLG-Report 2001, 215; Stein/Jonas/Bork a. a. O. Rdnr. 10; MK Wax, ZPO, 2. Aufl., § 116 Rdnr. 17; Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 116 Rdnr. 9; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, II Rdnr. 64).

  • BGH, 27.09.1990 - IX ZR 250/89

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Konkursverwalter - Kommanditgesellschaft -

    Auszug aus KG, 27.06.2005 - 12 W 31/05
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist wirtschaftlich Beteiligter eines Rechtsstreits im Sinne des § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO jeder Gläubiger, dessen Befriedigungsaussichten sich dadurch konkret verbessern, dass der Insolvenzverwalter in dem Prozess obsiegt (BGH ZIP 1990, 1490; BGH NJW 1998, 3124).
  • BGH, 09.07.1998 - IX ZA 4/98

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe zu Gunsten des Sequesters im

    Auszug aus KG, 27.06.2005 - 12 W 31/05
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist wirtschaftlich Beteiligter eines Rechtsstreits im Sinne des § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO jeder Gläubiger, dessen Befriedigungsaussichten sich dadurch konkret verbessern, dass der Insolvenzverwalter in dem Prozess obsiegt (BGH ZIP 1990, 1490; BGH NJW 1998, 3124).
  • OLG Naumburg, 23.01.2002 - 1 W 32/01

    Voraussetzungen der Zumutbarkeit von Kostenvorschüssen im

    Auszug aus KG, 27.06.2005 - 12 W 31/05
    b) Soweit die Gegenmeinung (BFH MV 2005, 380, 381; FG Brandenburg, ZInsO 2004, 53 f.; OLG Naumburg, ZInsO 2002, 586, 587) im Anschluss an eine in der Literatur vertretene Auffassung (Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 116 Rdnr. 10b) meint, Massegläubigern im Sinne des § 55 InsO sei es nicht zuzumuten, die Prozesskosten aufzubringen, weil ihre Ansprüche auf Vorgängen zu Gunsten der Insolvenzmasse beruhen, die sich zum Vorteil der Insolvenzgläubiger auswirken und sich ohne diese Bevorzugung niemand auf Geschäfte mit dem Insolvenzverwalter einlassen würde, vermag dies nicht zu überzeugen.
  • FG Brandenburg, 14.10.2003 - 2 S 1708/03

    PKH-Antrag durch Insolvenzverwalter; Beiordnung eines Rechtsanwalts zum

    Auszug aus KG, 27.06.2005 - 12 W 31/05
    b) Soweit die Gegenmeinung (BFH MV 2005, 380, 381; FG Brandenburg, ZInsO 2004, 53 f.; OLG Naumburg, ZInsO 2002, 586, 587) im Anschluss an eine in der Literatur vertretene Auffassung (Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 116 Rdnr. 10b) meint, Massegläubigern im Sinne des § 55 InsO sei es nicht zuzumuten, die Prozesskosten aufzubringen, weil ihre Ansprüche auf Vorgängen zu Gunsten der Insolvenzmasse beruhen, die sich zum Vorteil der Insolvenzgläubiger auswirken und sich ohne diese Bevorzugung niemand auf Geschäfte mit dem Insolvenzverwalter einlassen würde, vermag dies nicht zu überzeugen.
  • OLG Celle, 02.04.2013 - 2 W 64/13

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den

    Auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur wird vertreten, dass Massegläubiger zur Finanzierung eines Rechtsstreits herangezogen werden können, wenn sie im Erfolgsfalle wirtschaftliche Vorteile aus der Prozessführung erlangen (OLG Celle, 4. Zivilsenat, ZIP 2009, 933, juris, Rn. 23; KG ZinsO 2005, 992, juris, Rn. 3; HambKomm/Kuleisa, 4. Auflage, § 80 InsO Rn. 52; Jaeger/Windel, InsO, § 80 Rn. 172, § 208 Rn. 114; MünchKomm-InsO/Ott/Vuia, 2. Auflage, § 80 Rn. 89; Uhlenbruck/Uhlenbruck, InsO, 13. Auflage, § 80 Rn. 120).
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